Wichtige Hinweise zu Ihrem Bauvorhaben
Wichtige Hinweise zu ihrem Bauvorhaben als Bestandteil unseres Angebotes/unserer Auftragsbestätigung. Das gelieferte Glas sowie die Profiloberflächen sind am Einbautag vom Auftraggeber auf Außenbeschädigungen zu überprüfen. Falls vorhanden, sind diese Beschädigungen sofort schriftlich mitzuteilen, da spätere Reklamationen dieser Art nicht mehr akzeptiert werden können. Alle eventuellen Fehler im Luftzwischenraum der Isolierglaseinheit sind von dieser Regelung ausgenommen. Für die Verglasung gelten die Lieferungs- und Garantiebedingungen der Glasindustrie sowie die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas. Bei Bausanierungen bemühen sich alle Mitarbeiter unseres Montageteams um einen behutsamen Ausbau der alten Elemente. Aufgrund vorher nicht erkennbarer Umstände kann es beim Herausnehmen der alten Fenster aber zu Beschädigungen am umgebenden Mauerwerk, an Fliesen oder Fensterbänken kommen. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Wird von uns die Erweiterung der Fensteröffnungen übernommen, geschieht das nur für nichttragendes Mauerwerk. Muss wider erwarten Beton geschnitten oder beseitigt werden, können wir dies nicht ausführen. Alle Mauer-, Verputzarbeiten und Verkleidungen sind nicht Bestandteil unserer Arbeiten. Notwendige Maler-, Tapezier-, Dekorputz-und Elektroarbeiten, sowie Beiputzarbeiten über 30mm Fugenbreite und alle Außenputzarbeiten, sowie Außenversiegelungen, gehören grundsätzlich nicht zu unseren angebotenen Leistungen. Dekorative Leisten (innen und außen) werden grundsätzlich nach Zeit und Material zusätzlich berechnet. Rollladenmotoren werden von uns installiert und eingestellt. Der Anschluss an das bauseits vorhandene Versorgungsnetz muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Ebenso obliegt die Anbindung an Apps oder Programmierung dem Auftraggeber. Bei Dachgauben-Fenstern müssen die evtl. vorhandenen Schieferplatten o.ä. im Fensterbereich im Falle einer Beschädigung durch einen bauseitigen Dachdecker befestigt oder erneuert werden. Bei Haus-und Terrassentüren empfehlen wir nach dem Einbau grundsätzlich die äußere Eindichtung durch einen bauseitigen Dachdecker überprüfen und ggf. erneuern zu lassen. Die Kosten für alle diese Folgearbeiten sind grundsätzlich nicht im Angebot enthalten! Oberlichtfenster sind nur mit Schwierigkeiten zu putzen. Die sachgemäße Durchführung ist vom Auftraggeber zu überwachen. Kippflügel sind nur in Verbindung mit Sicherungsscheren erlaubt. Feste Oberlichter können nur von außen geputzt werden. Es besteht dann Absturzgefahr. Seit Mai 2009 soll It. DIN1946-6 für Wohngebäude ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn mehr als 1/3 der Fensterfläche ausgetauscht wird. Diese Arbeit kann nur durch einen bauseitigen Planer/Architekten erfolgen (worauf wir ausdrücklich hinweisen) und ist nicht Bestandteil unseres Angebotes. Zur Fertigstellung unserer Leistungen notwendige, nicht vorhersehbare und jetzt noch nicht kalkulierbare Arbeiten werden ggfs. nach Aufwand abgerechnet. Hierzu gehören auch immer grundsätzlich sämtliche Gerüst-und Krankosten. Befinden sich in einem Raum mit neuen Fenstern offene Flammen, Gas-oder Kohleöfen, muss bauseitig für ausreichend Zuluft gesorgt werden. Ggfs. ist ein Fachunternehmen (Schornsteinfeger) zu konsultieren. Bitte lassen Sie ggfs. alle mündlichen Nebenabreden -insbesondere hinsichtlich Zusatzleistungen und Abweichungen von der Auftragsbestätigung- ausnahmslos durch Handel@Habryn schriftlich bestätigen. Nur so werden diese Vertragsbestandteile und können berücksichtigt werden. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin/Einbautermin/Fertigstellungstermin in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, sind unsere Termine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Hinsichtlich öffentlicher Fördermaßnahmen können wir nur allgemeine Hinweise geben. Dies bezügliche Beratungsleistungen, Zusagen über Förderhöhen und Antragsfristen erfolgen durch uns in keinem Fall. Es gelten unsere anhängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.